Alperia und die REMIT-Verordnung: Integrität und Transparenz auf dem Energiemarkt. 

Alperia verpflichtet sich zur Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts, aktualisiert durch die Verordnung (EU) Nr. 2024/1106 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024, bekannt als REMIT-Verordnung (Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency), auf Deutsch Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts.

Diese wichtige Verordnung gewährleistet die Integrität und Transparenz des Energiemarktes und verbietet missbräuchliche Praktiken, Marktmanipulation und rechtswidriges Verhalten, das den Endverbrauchern schaden könnte. Das Hauptziel der REMIT-Verordnung besteht darin, sicherzustellen, dass die Energiepreise ein natürliches Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage widerspiegeln und somit einen fairen und transparenten Wettbewerb zwischen den Marktteilnehmern fördern. 

Sie ist ein wesentliches Instrument zur Förderung eines zuverlässigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energiemarkts, das sowohl die Betreiber als auch die Endverbraucher schützt.

Gemäß Artikel 4 der REMIT-Verordnung ist Alperia Trading GmbH verpflichtet, Insider-Informationen über die Anlagen zu veröffentlichen, bei denen sie ein „Utente del Dispacciamento“ (Netzanschlussnutzer) ist.

Seit dem 1. Januar 2019 stellt Alperia Trading GmbH diese Informationen auf der Plattform für Insider-Informationen (PIP) bereit, die vom GME zur Verfügung gestellt wird. 

Der Zugangslink zum öffentlichen Teil der PIP lautet https://pip.ipex.it/.