Whistleblowing Meldungen
Mit Bezug auf das Gesetzesvertretende Dekrets Nr. 24 vom 10. März 2023 welches die EU Richtlinie 2019/2023 umgesetzt hat, hat die ALPERIA Gruppe geeignete interne Kommunikationskanäle eingerichtet, um die Entgegennahme, Analyse und Bearbeitung von Meldungen zu gewährleisten, die sich auf Verstöße des nationalen- und Unionrecht beziehen, von denen sie im Rahmen Ihres Arbeitsumfeldes Kenntnis erlangt haben und zwar insbesondere:
- verwaltungsrechtliche, buchhalterische, zivil- oder strafrechtliche Verstöße;
- -rechtswidriges Verhalten im Sinne des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 231 vom 8. Juni 2001 oder Verstöße des Organisationsmodells 231;
- Straftaten, die in den Anwendungsbereich von Rechtsakten der Europäischen Union in folgenden Bereichen fallen: öffentliches Auftragswesen; Dienstleistungen, Produkte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung; Produktsicherheit und Konformität; Verkehrssicherheit; Umweltschutz; Strahlenschutz und nukleare Sicherheit; Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz; öffentliche Gesundheit; Verbraucherschutz; Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netzen und Informationssystemen;
- Handlungen oder Unterlassungen, die die finanziellen Interessen der Union berühren;
- Handlungen oder Unterlassungen, die den Binnenmarkt beeinträchtigen (z. B. Verstöße gegen den Wettbewerb und staatliche Beihilfen)
- Handlungen oder Verhaltensweisen, die den Zweck oder das Ziel von Rechtsakten der Union vereiteln.
Meldungen persönlicher Art (Beschwerden, Forderungen oder Anträge, die mit einem persönlichen Interesse der meldenden Person verbunden sind und sich ausschließlich auf ihr persönliches Arbeitsverhältnis beziehen) sind ausgeschlossen.
Mitarbeiter, Mitglieder von Unternehmensorganen oder Dritte (z. B. Berater, Freiberufler, Praktikanten usw.) können eine Meldung, auch in vertraulicher oder anonymer Form, mit absoluter Garantie der Vertraulichkeit und des Datenschutzes an den gewählten internen Kanal senden, einschließlich:
- über die Plattform e-Wistle (alperiaewhistle.azurewebsites.net)
- über eine spezifische Voice-Messaging-Telefonleitung, über die u.a. auch ein Termin mit dem Vorsitzenden der betreffenden Aufsichtsstelle beantragt werden kann:
ALPERIA AG: 0471 98 60 22
ALPERIA SMART SERVICES GMBH: 0471 98 60 26
ALPERIA TRADING GMBH: 0471 98 60 27
ALPERIA ECOPLUS GMBH: 0471 98 60 23
ALPERIA GREENPOWER GMBH: 0471 98 60 25
ALPERIA GREEN FUTURE GMBH: 0471 98 60 24
HYDRODATA AG: 0471 98 60 33
FINTEL GAS E LUCE GMBH: 0471 98 60 32
Für die Bearbeitung der Meldung ist es unbedingt erforderlich, eine Handynummer anzugeben, an die eine Nachricht zur Bestätigung der Meldungsübernahme gesendet wird, sowie einen Zugangscode für die spezielle Software, um den Verlauf der Datei zu verfolgen.
Die Meldungen werden von der Aufsichtsstelle 231 der jeweiligen Gesellschaft unter Einhaltung der im Gesetzesvertretenden Dekret Nr. 24 vom 10. März 2023 und der Privacy Gesetzgebung (Reg. 679/2016) festgelegten Verpflichtungen bearbeitet.
Wenn bestimmte, im Gesetzesvertretenden Dekret Nr. 24 vom 10. März 2023 ausdrücklich vorgesehene Bedingungen erfüllt sind, kann die meldende Person eine externe Meldung an die ANAC (Nationale Antikorruptionsbehörde) unter Einhaltung derselben Verfahrensvorschriften und Garantien wie bei der internen Meldung machen: www.anticorruzione.it/whistleblowing